Hier noch 2 Hinweise:


Zur Lastschrift (SEPA):
Wir ziehen am 28.02. den 1. Halbjahresbeitrag ein und am 31.08.den 2. Halbjahresbeitrag.


Teilbeiträge (z.B. 2 oder 5 Monate) werden von uns nicht eingezogen.
   
Wer nicht am 01.01. oder am 01.07. Mitglied wird, muss tätig werden und die Beiträge,
die bis zum nächsten Halbjahr ausstehen, selbstständig überweisen.
Alle folgenden Halbjahresbeiträge ziehen wir dann ein.
Beispiel 1: 
Sie werden zum 01.02. Mitglied. Sie überweisen bitte 5 Monatsbeiträge.
Alle folgenden Halbjahresbeiträge ziehen wir dann ein.
Beispiel 2:
Sie werden zum 01.10. Mitglied. Sie überweisen bitte 3 Monatsbeiträge.
Alle folgenden Halbjahresbeiträge ziehen wir dann ein.
 
Unsere Bankverbindung finden Sie auf dem Antrag.

Achtung:
Sie treten immer zum Anfang eines Monats ein.
Mitglieder sind über den Verein unfallversichert. Vermeiden Sie bitte Leerlaufzeiten!

Sie können jetzt den entsprechenden Antrag einfach im PDF- Reader öffnen, bearbeiten und unterzeichnen: